1. Mietvereinbarung

Zwischen dem Mieter und dem Vermieter wird für die Dauer der Mietzeit eine Vereinbarung geschlossen, der folgende Regelungen zu Grunde liegen:
Die Vermietung und Abwicklung erfolgt im Auftrag, Namen und  für Rechnung des Vermieters.

1.1

Die Mietobjekte dürfen höchstens von der vereinbarten Personenzahl belegt werden.

1.2

In der Fewo SOLEA sind Haustiere nicht gestattet. Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung.

In den Ferienhäusern sind Haustiere kostenpflichtig und nur nach Absprache gestattet.

Das Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt.

1.3

An Sonderkosten ist der Kurbeitrag zu zahlen. Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Endreinigung sind im vereinbarten Mietpreis bereits enthalten.

1.4

Die Kurkarte ist beim Empfang des Wohnungsschlüssels zu bezahlen. Die Wohnungs- bzw. Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache, bei der Abreise bis 11.00 Uhr. Bei Verlust der Schlüssel durch den Mieter wird ein Betrag von 100 Euro in Rechnung gestellt.

1.5

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte und das Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Schäden an der Wohnung und dem Inventar sind dem Vermieter sofort zu melden. Selbst, oder von einem Mitbewohner verursachte Schäden müssen vom Mieter ersetzt werden.

Eventuelle Beanstandungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, das jeder Mieter verpflichtet ist, bei eventuell entstehenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Kommt der Mieter schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

1.6

Der Mieter kann vom Vermieter Schadensersatz nur wegen Nichterfüllung und wegen erheblicher Mängel am Mietobjekt verlangen. Ansprüche kann der Mieter nur innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Vermietungsende beim Vermieter (siehe Nr.6) geltend machen. Gerichtsstand ist der Wohnort des Vermieters.

1.7

Die Einrichtung/Ausstattung entspricht beispielhaft dieser Internetpräsentation. Kleine Veränderungen begründet keine Ansprüche des Mieters. Größen- und Entfernungsangaben sind cirka-Angaben! Alle Angaben zu den Mietobjekten beruhen auf Angaben des Vermieters.

1.8

Der Abschluss einer Reiseversicherung wird empfohlen!

2. Mietpreis

Der vereinbarte Mietpreis ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

3. Abschluss der Vereinbarung

Mit Anfrage durch den Mieter wird der Abschluss einer Mietvereinbarung angeboten. Die Anmeldung ist schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online möglich. Die Vereinbarung gilt erst mit dem Eingang der Buchungsbestätigung beim Mieter und seiner Rückbestätigung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

4. Bezahlung

Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 100 Euro fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen.

5. Rücktritt des Mieters

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter von der Mietvereinbarung zurück oder belegt die Ferienwohnung nicht, so ist ein angemessener Ersatz für den Mietausfall in dem Fall zu zahlen, dass die Wohnung nicht anderweitig belegt werden konnte.

Der Ersatz für den Mietausfall beträgt:

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn die Anzahlung von 15%
  • 29-15 Tage vor Mietbeginn 30%
  • 14-8 Tage vor Mietbeginn 60%
  • 7-0 Tage vor Mietbeginn 90%
  • des Mietpreises, aber mindestens 25 Euro.

Kann das Mietobjekt weiter vermietet werden, so ist nur eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 Euro zu zahlen.

6. Vermieter

Grube-Oehmsen Vermietungs GbR, H.-H. Grube-Stroot 20, 27639 Wurster Nordseeküste (Dorum-Neufeld)